Zeigen Sie, wie gut Sie sind - sozialer Anstrich oder ernstgemeinte unternehmerische Verantwortung?

EMAS-Organisationen kommunizieren offen und der Dialog mit der Öffentlichkeit ist unverzichtbarer Bestandteil des Umweltmanagementsystems (UMS). Zeigen Sie Ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie der interessierten Öffentlichkeit transparent und umfassend Ihre Aktivitäten und ihr Engagement zum nachhaltigen Wirtschaften.

So verwenden Sie das EMAS-Logo in Ihrer Unternehmenskommunikation:

  • auf Briefköpfen oder Unternehmensberichten,
  • auf Unterlagen und in allen anderen Medien, in denen die Beteiligung des Unternehmens oder der Organisation an EMAS mitgeteilt wird, z.B. auf Tafeln, an Gebäuden, auf Webseiten, Einladungen usw. oder in der allgemeinen Unternehmenswerbung,
  • auf validierten Umwelterklärungen,
  • auf validierten Informationen unter Beachtung der Leitlinie zur Verwendung des EMAS-Zeichens,
  • auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen unter Beachtung des Artikels 10 sowie Anhang V der EMAS-Verordnung.

Weitere Informationen zur Logo-Nutzung

Das EMAS-Logo ist ein Warenzeichen der EMAS-Verordnung. Es ist kein (Umwelt-) Produktkennzeichen. Es kann von den EMAS-Teilnehmern verwendet werden und muss stets die Registrierungsnummer der Organisation aufweisen. Das Logo dürfen nur solche Organisationen nutzen, die nach der EMAS-Verordnung von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft wurden und eine laufende Eintragung im EMAS-Register besitzen. Dabei soll das Logo:

  • auf die Beteiligung der Organisation an EMAS hinweisen,
  • darauf hinweisen, dass ein Produkt, eine Tätigkeit oder eine Dienstleistung von einer im EMAS-Register eingetragenen Organisation erzeugt wurde, und
  • Informationen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Produkten, Tätigkeiten und Dienstleistungen stehen, Glaubhaftigkeit verleihen.

Bei Verwendung des Logos für einzelne Informationen muss der Umweltgutachter bestätigen, dass die Information korrekt und nicht irreführend, begründet und nachprüfbar, relevant und im richtigen Kontext verwendet, repräsentativ für die Umweltleistung der Organisation insgesamt, unmissverständlich und wesentlich in Bezug auf die gesamten Umweltauswirkungen ist. Falls Sie Werbung mit geprüften Umweltinformationen planen, bietet sich aus Kostengründen an, diese Informationen zusammen mit der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter validieren zu lassen.

Das EMAS-Logo darf nicht verwendet werden:

  • auf Produkten oder ihrer Verpackung (um Verwechslungen mit Umwelt-Produktkennzeichnungen zu vermeiden)
  • in Unterlagen mit Vergleichen mit anderen Produkten, Tätigkeiten und Dienstleistungen
  • auf Dritt- bzw. Transportverpackungen

EMAS Informationen auf Produkten und deren Verpackungen

In der EMAS-Verordnung wird ausdrücklich festgelegt, dass das EMAS-Logo auf Produkten und deren Verpackungen nicht verwendet werden darf, um eine Verwechslung mit Umwelt-Produktkennzeichnungen zu vermeiden.

Eine Möglichkeit, Kunden über ihr Umweltmanagementsystem EMAS auf eigenen Produkten und deren Verpackungen zu informieren,  wäre ein schriftlicher Hinweis auf die EMAS Teilnahme.

Z. B. zu finden bei der Werner & Mertz GmbH (EMAS-Teilnehmer seit 2003), die "FROSCH" Produkte herstellt.

Auf der Rückseite von Frosch-Produkten wird anhand eines Etiketts auf nachhaltige Qualitätsstandards in folgender Weise hingewiesen:

"Nachhaltige und energiebewusste Produktion an Fertigungsstandorten, deren Umweltmanagement nach EMAS, ISO 14.001 und A.I.S.E. zertifiziert ist."

EMAS-Logo-Generator der EU

Wenn Sie eine registrierte und im deutschen EMAS-Register eingetragene Organisation sind, können Sie Ihr EMAS-Logo mit Registrierungsnummer selbst erstellen (andere Länder siehe EU-Register). Die Logo-Verwendung ist u. a. im Artikel 10 § 1 der EMAS-Verordnung festgelegt!

ZIP-Download: EMAS-Logo-Generator der EU  (mehr Informationen siehe Webseite EU)

  1. Zip herunterladen, speichern und entpacken
  2. Datei emas3.exe im Ordner emas3-logogenerator starten
  3. Sprache German (Deutsch) auswählen und WEITER Button drücken
  4. wählen Sie Ihr Logo in dem Formular
  5. in Farbe, Graustufen, Schwarz auf Weiß, Weiß auf Schwarz, Formate: eps, pdf, tiff, jpg, png

Detaillierte Informationen erhalten Sie im Handbuch/Anleitung DE.

Bei Fragen können Sie sich an die UGA-Geschäftsstelle oder den EMAS-Helpdesk (EU) wenden.

Praxisbeispiele EMAS-Marketing

Umwelterklärungen für die Öffentlichkeit

Organisationen, die an EMAS teilnehmen, erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung. Darin wird der Betrieb mit seinen Tätigkeiten, Produkten, Dienstleistungen und ggf. seinen Standorten beschrieben. Die eigene Umweltpolitik, die wesentlichen Umweltauswirkungen und das Umweltprogramm mit den konkreten Zielen für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes dargestellt und Daten zur Umweltleistung, möglichst in Zahlen mit einer entsprechenden Bewertung zusammengefasst.

Jede Umwelterklärung muss von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden. Erfüllt sie die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung, erklärt der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig (Validierung). Die Umwelterklärung steht der Öffentlichkeit gedruckt oder in elektronischer Form zur Verfügung. Sie ist ein Eckpunkt des Dialogs zwischen Unternehmen und interessierten Kreisen. Sie kann aber auch im Rahmen von rechtlichen Erleichterungen dazu dienen, Umweltbehörden über betriebsinterne Zuständigkeiten und sonstige wichtige Faktoren zu unterrichten.

Akteure